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Informationen zu den Folgen der Corona-Pandemie

 

Liebe Kundinnen und Kunden,
Wir helfen Ihnen auch in schwierigen Zeiten.
Aus diesem Grund haben wir die für den Moment wichtigsten Themen/Tipps und Informationen zusammengetragen, um Ihnen einen möglichst verlustarmen Weg aus den Folgen der Corona-Pandemie zu finden.

Informationen zur Kanzlei:

Persönliche Termine:

In den nächsten Wochen werden wir keine persönlichen Termine mit unserem Team anbieten. Sie können uns aber wie gewohnt per Telefon, Fax, E-Mail oder auf Wunsch per Videokonferenz erreichen.

 

Abgabe von Belegen und Unterlagen bei uns:

Wenn Sie Belege und Unterlagen bei uns abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Empfang im Foyer. Wenn Sie Unterlagen gerne zurückhätten, erhalten Sie diese auf Anfrage per Post.

 

Im Folgenden Zeigen wir Ihnen auf, was wir für Sie tun können und welches Ihre Möglichkeiten sind.

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld kann aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten und mangelnder Auftragslage oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses, ggf. auch im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

 

Die Anspruchsvoraussetzungen sind in den §§ 95 ff. SGB III normiert.

 

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Höhe des Kurzarbeitergeldes.

 

LINK INFO KURZARBEITERGELD

 

Die Dokumente zur Beantragung erhalten Sie in den nachfolgenden Links:

 

  1. Antrag auf Kurzarbeitergeld

 

  1. Anzeige über Arbeitsausfall

 

  1. Abrechnungsliste zu Antrag

 

  1. Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

 

  1. Musteranschreiben an Ihre Arbeitnehmer

 

Sofern Sie für Ihr Unternehmen Kurzarbeit beantragen und wir für Sie die Gehaltsabrechnungen erstellen bitten wir um unverzügliche Mitteilung zur Berücksichtigung des Sachverhalts in den Abrechnungen.

 

Weitere Informationen hierüber und die Möglichkeit zum online Antrag finden Sie hier:

 

 

Antrag auf Herabsetzung Ihrer vierteljährlichen Steuervorauszahlungen

Wir können Ihre Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) aufgrund des Umsatzrückganges, ggf. auch rückwirkend ab dem 1. Quartal 2020 durch Antrag beim zuständigen Finanzamt herabzusetzen.

 

Antrag auf Steuerstundungen

Bei zur Zahlung fälligen Steuern können wir für Sie beantragen, diese Steuerzahlungen auf einen späteren Zeitpunkt zu schieben, bzw. die Steuerzahlung in Raten zu Leisten.

Einen entsprechenden Antrag haben wir schon vorbereitet in unserem Repertoir.

 

Erlass von Säumniszuschlägen

Auf Antrag können Säumniszuschläge für verspätete Zahlungen an das Finanzamt bis Ende 2020 erlassen werden.
Durch eine entsprechende Handlungsanweisung sind Kontopfändungen bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.

 

Kredithilfen durch die Kfw:

Wenn Sie in Liquiditätsproblemen sind oder in solche kommen werden, können Sie bei Ihrer Hausbank Staatshilfen über die KfW beantragen.
Informationen zu den Förderungen/Hilfen finden sie hier: und hier:

 

Von Betriebsschließungen betroffene Unternehmer

Hier ist zu unterscheiden:

 

Sind sie Selbständiger Unternehmer ohne angestelltes Personal und stehen unter Quarantäne, dann gilt für Sie §56 Infektionsschutzgesetz.
Sie können somit bei der zuständigen Behörde einen Ersatz der in dieser Zeit nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang beantragen.

 

Sollten Sie nicht unter Quarantäne stehen, aber Umsätze wegbrechen könnte der Notfallfonds für KMU in Betracht kommen, nähere Informationen hierzu gibt es aber noch nicht.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen weitere Informationen, dann rufen Sie uns an!