Wer Kunden außerhalb Deutschlands betreut oder selbst Einkünfte aus dem Ausland bezieht, kommt nicht daran vorbei, sich eingehender mit dem Internationalen Steuerrecht zu befassen. Erwartungsgemäß sind die Steuersysteme in Europa und dem weltweiten Ausland nicht identisch mit dem deutschen Steuerrecht. Sämtliche Anforderungen an Steuerpflichtige müssen daher mit besonderer Sorgfalt und Fachwissen geprüft werden.
Wir sind als Fachberater für Internationales Steuerrecht perfekt auf Ihre Anfragen vorbereitet und helfen Ihnen bei der korrekten Angabe aller wichtigen steuerlichen Aspekte. Wir beraten Sie zur Standortbestimmung.
Internationales Steuerrecht
Ihr Fachberater für Internationales Steuerrecht
Unsere Leistungen im Internationalen Steuerrecht im Überblick
• Einkünfte aus dem Ausland
• grenzüberschreitende Besteuerung
• Außensteuerrecht, Wegzugsteuer, Verrechnungspreise
• Doppelbesteuerungsabkommen
• Steuerausländer in Deutschland
• Steuerinländer im Ausland
• Umzug ins Ausland oder nach Deutschland
• Standortwahl für Unternehmen, grenzüberschreitende Verpflichtungen
• Steuer- und Verwaltungsgefälle
• Repatriierung von Auslandsvermögen, insbesondere in Erbfällen
• uvm.
Wir kooperieren mit Steuerrechtsexperten aus dem weltweiten Ausland und können für Sie im Bedarfsfall Kontakt zu einem kompetenten Kollegen vor Ort herstellen.
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Ansprechpartner
Dr. h.c. Walter Haas
Dipl.-Finw. | Steuerberater | Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel. 02408 / 95980-0
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