Besteht für das Finanzamt ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung, steht die Steuerfahndung vor der Tür Ihres Unternehmens und/oder bei Ihnen Zuhause – und das regelmäßig unangekündigt. Die einzig richtige Reaktion in dieser Situation?
Kontaktieren Sie uns sofort als Ihren Steuerberater. Unsere Anwesenheit während der Steuerfahndung ist unabdinglich. Obwohl die Auferlegung von Telefonsperren oder Hausarrest durch die Steuerfahnder unzulässig sind, sollten Sie die Fahnder keinesfalls alleine lassen oder Ihnen den Zuntritt verwehren. Im Optimalfall warten die Steuerfahnder auf das Eintreffen Ihres Steuerberaters, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
Denn einmal angeordnet, kann die Durchsuchung durch die Fahndungsbeamten nicht mehr verhindert, sondern lediglich fehlerlos durchgestanden werden. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung mit dem Ablauf der Steuerfahndung und wahren Ihre Rechte gegenüber den Fahndern. Denn durch richtiges Verhalten können wir für Sie alle Möglichkeiten der Strafmilderung vollständig ausschöpfen und rigorose Steuerfestsetzungen verhindern.