Skip to main content

Steuerhinterziehung & Steuerfahndung

Steuerhinterziehung & Steuerfahndung

Besteht für das Finanzamt ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung, steht die Steuerfahndung vor der Tür Ihres Unternehmens und/oder bei Ihnen Zuhause – und das regelmäßig unangekündigt. Die einzig richtige Reaktion in dieser Situation?

Kontaktieren Sie uns sofort als Ihren Steuerberater. Unsere Anwesenheit während der Steuerfahndung ist unabdinglich. Obwohl die Auferlegung von Telefonsperren oder Hausarrest durch die Steuerfahnder unzulässig sind, sollten Sie die Fahnder keinesfalls alleine lassen oder Ihnen den Zuntritt verwehren. Im Optimalfall warten die Steuerfahnder auf das Eintreffen Ihres Steuerberaters, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

Denn einmal angeordnet, kann die Durchsuchung durch die Fahndungsbeamten nicht mehr verhindert, sondern lediglich fehlerlos durchgestanden werden. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung mit dem Ablauf der Steuerfahndung und wahren Ihre Rechte gegenüber den Fahndern. Denn durch richtiges Verhalten können wir für Sie alle Möglichkeiten der Strafmilderung vollständig ausschöpfen und rigorose Steuerfestsetzungen verhindern.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrungen mit der Steuerfahndung

Zum ersten Mal von der Steuerfahndung überrascht? Dann stehen die Chancen leider sehr gut, dass Sie ohne die Anwesenheit eines Steuerberaters grobe Fehler während der Durchsuchung begehen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie

Unterlagen nicht freiwillig herausgeben müssen, sondern stets eine offizielle Beschlagnahme verlangen sollten?

nicht verpflichtet sind, während der Durchsuchung Erklärungen abzugeben, sondern besser schweigen sollten? Gleiches gilt für Ihre Mitarbeiter.

… auf Verlangen zwar sämtliche Schränke, Tresore und Computer entsperren müssen, jedoch nicht verpflichtet sind, ungefragt weitere Informationen zu melden?

Während eine generelle Kooperationsbereitschaft während der Durchsuchung positiv gewertet wird, können wir Ihnen dennoch wichtige Tipps & Tricks

Bestes Verhalten nach der Steuerfahndung

Hier gilt: Eine gute Vorbereitung ist die beste Verteidigung. Stützen Sie sich auf unsere Beratung, während Ihre beschlagnahmten Unterlagen geprüft werden! Wir analysieren mit Ihnen alle wesentlichen Faktoren für potenzielle Strafmilderung und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Bei Grundlagen für Steuerfahndung prüfen wir bis ins kleinste Detail nach. Kommt es zum Prozess, vermitteln wir Ihnen einen fachkompetenten Rechtsverteidiger aus unserem Kooperationsnetzwerk.

Unsere Leistungen bei Steuerfahndungen im Überblick:

  • Prävention
  • Maßnahmen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung
  • Unterstützung bei strafbefreiender Selbstanzeige
  • Überwachung & Kontrolle während der Steuerfahndung
  • Kontrolle der Prüfungsfeststellungen bis ins Detail
  • Gesprächsführung und Verhandlung mit Steuerfahndern
  • Unterstützung für möglicher Strafmilderung
  • Vermittlung von Rechtsanwälten
  • Folgekommunikation mit dem Finanzamt, Durchführung von Rechtsmitteln
  • Beratung bei Vollstreckungsmaßnahmen

Downloads

Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen

Ansprechpartner

Walter Hass
Dr. h.c. Walter Haas

Dipl.-Finw. | Steuerberater | Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel. 02408 / 95980-0

Weitere Kompetenzen

Verfahrensrecht

Verfahrensbeistand und die sorgfältige Einhaltung der Abgabenordnung, sowie Ansprechpartner für sämtliche Verfahrensfragen: Wir begleiten Sie trittsicher zum Finanzgericht oder bei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Von der Existenzgründung über die Sanierungsberatung, der Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten bis hin zu Unternehmensbewertungen: Wir bieten wir Ihnen in allen Lebenslagen kompetente Unterstützung.

Betriebsprüfung

Ob spontan oder rückwirkend: Bei Betriebsprüfungen bewahren wir Ihre Rechte und stellen sicher, dass alle Fragen des Finanzamts korrekt beurteilt und beantwortet werden.

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie – kontaktieren Sie uns!