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Internationales Steuerrecht

Ihr Fachberater für Internationales Steuerrecht

Wer Kunden außerhalb Deutschlands betreut oder selbst Einkünfte aus dem Ausland bezieht, kommt nicht daran vorbei, sich eingehender mit dem Internationalen Steuerrecht zu befassen. Erwartungsgemäß sind die Steuersysteme in Europa und dem weltweiten Ausland nicht identisch mit dem deutschen Steuerrecht. Sämtliche Anforderungen an Steuerpflichtige müssen daher mit besonderer Sorgfalt und Fachwissen geprüft werden.
Wir sind als Fachberater für Internationales Steuerrecht perfekt auf Ihre Anfragen vorbereitet und helfen Ihnen bei der korrekten Angabe aller wichtigen steuerlichen Aspekte. Wir beraten Sie zur Standortbestimmung.

Unsere Leistungen im Internationalen Steuerrecht im Überblick

• Einkünfte aus dem Ausland
• grenzüberschreitende Besteuerung
• Außensteuerrecht, Wegzugsteuer, Verrechnungspreise
• Doppelbesteuerungsabkommen
• Steuerausländer in Deutschland
• Steuerinländer im Ausland
• Umzug ins Ausland oder nach Deutschland
• Standortwahl für Unternehmen, grenzüberschreitende Verpflichtungen
• Steuer- und Verwaltungsgefälle
• Repatriierung von Auslandsvermögen, insbesondere in Erbfällen
• uvm.

Wir kooperieren mit Steuerrechtsexperten aus dem weltweiten Ausland und können für Sie im Bedarfsfall Kontakt zu einem kompetenten Kollegen vor Ort herstellen.

Downloads

Formulare zur Quellensteuerentlastung

Ansprechpartner

Walter Hass
Dr. h.c. Walter Haas

Dipl.-Finw. | Steuerberater | Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel. 02408 / 95980-0

Weitere Kompetenzen

Verfahrensrecht

Verfahrensbeistand und die sorgfältige Einhaltung der Abgabenordnung, sowie Ansprechpartner für sämtliche Verfahrensfragen: Wir begleiten Sie trittsicher zum Finanzgericht oder bei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Von der Existenzgründung über die Sanierungsberatung, der Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten bis hin zu Unternehmensbewertungen: Wir bieten wir Ihnen in allen Lebenslagen kompetente Unterstützung.

Betriebsprüfung

Ob spontan oder rückwirkend: Bei Betriebsprüfungen bewahren wir Ihre Rechte und stellen sicher, dass alle Fragen des Finanzamts korrekt beurteilt und beantwortet werden.

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Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie – kontaktieren Sie uns!